Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,464
BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67 (https://dejure.org/1968,464)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1968 - II C 6.67 (https://dejure.org/1968,464)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1968 - II C 6.67 (https://dejure.org/1968,464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offensichtlichkeit des Mangels des rechtlichen Grundes an der Zahlung - Auslegung des Begriffs "offensichtlich"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 993
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67
    Nach dieser Rechtsprechung liegt ein so offensichtlicher Mangel, daß der Empfänger der Zahlung ihn hätte erkennen müssen, dann vor, wenn der Empfänger den Mangel nur deshalb nicht erkannte, weil er "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen" hat (vgl. Urteile vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 60 Nr. 4] und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 -).
  • BVerwG, 09.03.1967 - II C 4.67

    Rückforderung zuviel gezahlten Kinderzuschlags infolge der Verheiratung des

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67
    Nach dieser Rechtsprechung liegt ein so offensichtlicher Mangel, daß der Empfänger der Zahlung ihn hätte erkennen müssen, dann vor, wenn der Empfänger den Mangel nur deshalb nicht erkannte, weil er "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen" hat (vgl. Urteile vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 60 Nr. 4] und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 -).
  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 84.59
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67
    Nach dieser Rechtsprechung liegt ein so offensichtlicher Mangel, daß der Empfänger der Zahlung ihn hätte erkennen müssen, dann vor, wenn der Empfänger den Mangel nur deshalb nicht erkannte, weil er "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen" hat (vgl. Urteile vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 60 Nr. 4] und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 84.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 6]; Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 -).
  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn etwa durch Nachdenken, logische Schlussfolgerung oder sich aufdrängende Erkundigungen (Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - ZBR 1968, 183) hätte erkennen müssen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG).
  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen -

    Dabei bedeutet "offensichtlich" nicht "ungehindert sichtbar"; vielmehr ist eine Tatsache schon dann offensichtlich, wenn sie der Erkenntnis leicht durch andere als optische Wahrnehmung zugänglich ist, insbesondere dann, wenn sie durch Nachdenken, logische Schlussfolgerung oder durch sich aufdrängende Erkundigungen in Erfahrung gebracht werden kann siehe BVerwG, Urteile vom 09.05.2006 -2 C 12.05-, zitiert nach Juris, vom 21.04.1982 - 6 C 112.78 -, ZBR 1982, 306 ff., und vom 08.02.1968 - II C 6.67 -, ZBR 1968, 183 ff.; ferner Beschluss des Senats vom 9.11.1992 - 1 R 46/91 - vgl. auch Schnellenbach, a.a.0., Rdnrn. 716 ff. m.w.N.
  • BVerwG, 05.06.1978 - 6 B 53.78

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Vertrauen auf die Richtigkeit der

    Nur sie vermögen Aufschluß darüber zu geben, ob der Mangel der endgültigen Besoldungsberechnung im Sinne des gemäß § 30 Abs. 3 SG auch im Soldatenrecht geltenden § 87 Abs. 2 Satz 2 BBG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - [ZBR 1968, 183]) "offensichtlich" war und von dem Besoldungsempfänger nur deshalb nicht erkannt wurde, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht ließ (vgl. BVerwGE 24, 148, 150 [BVerwG 26.05.1966 - VIII C 389/63]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG 8 C 84.59 - [ZBR 1961, 121]).

    So stellt das Vorbringen, das Berufungsgericht sei von dem - im Berufungsurteil zitierten - Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - [a.a.O.] abgewichen, denn es habe "wesentliche der dort angegebenen Merkmale der Offensichtlichkeit eines Mangels außer acht" gelassen, ersichtlich und ausschließlich einen Angriff auf die Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts dar.

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel

    Ein derart offensichtlicher Mangel liegt dann vor, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannte, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 24, 148 [150, 151]; Urteile vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 -, vom 12. Oktober 1967 - BVerwG II C 18.67 -, vom 7. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 14.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 35], vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 6.67 - [ZBR 1968, 183] und vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 103.67 - [MDR 1969, 956]).

    Den Beamten trifft zwar aus dem gegenseitigen Treueverhältnis nicht nur die besondere Sorgfaltspflicht, bei der Entgegennahme seiner Bezüge die Zahlung auf offensichtliche Rechenfehler zu überprüfen, sondern er hat auch die Pflicht, wenn ihm bei dieser Überprüfung Zweifel an der Richtigkeit der Festsetzung oder Berechnung kommen und er sich selbst keine Gewißheit verschaffen kann, seine Zweifel gegebenenfalls durch Rückfrage bei der Kasse oder anweisenden Behörde zu klären (vgl. BVerwGE 24, 148 [151]; Urteil vom 3. Februar 1968 - BVerwG II C 6.67 - vgl. hierzu auch Schick in ZBR 1969, 65 [67]).

  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 52.84

    Voraussetzungen für eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2

    Im Zusammenhang mit der Rüge, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - (ZBR 1968, 183) ab, trägt die Beschwerde nicht vor, daß das Berufungsgericht von einem anderen Rechtssatz ausgegangen ist als das Bundesverwaltungsgericht.

    Entsprechendes gilt auch für die Rügen, das Berufungsgericht weiche von den in BVerwGE 8, 261 (271) [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 32, 228 (233) [BVerwG 25.06.1969 - IV C 14/68]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie von einem weiteren Rechtssatz in dem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 23.10.1980 - 6 B 111.80

    Umfang der Sorgfaltspflicht eines Beamten im Verkehr mit seinem Dienstherrn in

    Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - (ZBR 1968, 183) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das Beschwerdevorbringen könnte aber auch dann nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn das Berufungsurteil in Anwendung derselben Rechtsvorschrift ergangen wäre wie das Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 -.

  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80

    Konkursausfallgeld - Voraussetzungen

    "Offensichtlich" heißt aber nicht in jedem Fall "zweifelsfrei" wie etwa in § 87 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz (vgl. BVerwG, ZBR 1968, 183), sondern in anderem Zusammenhang auch lediglich "anscheinend" (vgl. Duden, Bedeutungswörterbuch, Mannheim 1970; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Gütersloh 1972).
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

    "Offensichtlich" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG bedeutet dabei nicht "ungehindert sichtbar"; vielmehr ist eine Tatsache schon dann offensichtlich, wenn sie der Erkenntnis leicht durch andere als optische Wahrnehmung zugänglich ist, insbesondere dann, wenn sie durch Nachdenken, logische Schlussfolgerung oder durch sich aufdrängende Erkundigungen in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. BVerwG vom 9.5.2006 Az. 2 C 12.05; BVerwG vom 21.4.1982 a.a.O.; BVerwG vom 8.2.1968 ZBR 1968, 183; siehe auch OVG Saarl vom 27.4.2007 Az. 1 R 22/06).
  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 125/10

    Besoldung, Amtsgerichtsdirektor, Richter, Richterplanstellen,

    "Offensichtlich" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG bedeutet dabei nicht "ungehindert sichtbar"; vielmehr ist eine Tatsache schon dann offensichtlich, wenn sie der Erkenntnis leicht durch andere als optische Wahrnehmung zugänglich ist, insbesondere dann, wenn sie durch Nachdenken, logische Schlussfolgerung oder durch sich aufdrängende Erkundigungen in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Mai 2006 - 2 C 12.05 -, juris; BVerwG, Urt. v. 21. April 1982 a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 8. Februar 1968, ZBR 1968, 183; siehe auch OVG Saarland, Urt. v. 27.4.2007 - 1 R 22/06 -, juris).
  • VG München, 29.01.2018 - M 21 K 17.2886

    Anspruch auf Nachzahlung von rechtswidrig vorenthaltenen beamtenrechtlichen

    Offensichtlich ist eine Tatsache vielmehr schon, wenn sie der Erkenntnis auch durch andere als optische Wahrnehmung zugänglich ist, insbesondere wenn sie durch Nachdenken, logische Schlussfolgerung oder durch sich aufdrängende Erkundigung in Erfahrung gebracht werden kann (st. Rspr., z.B. BVerwG vom 08.02.1968 - II C 6.67 - ZBR 1968, 183).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92

    Erlaß eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Vorverfahren; Einkommen;

  • BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 35.81

    Pflicht des Beamten zur Überprüfung eines Zahlungsgrundes auf offensichtliche

  • BVerwG, 19.08.1970 - II B 21.70

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen

  • BVerwG, 01.10.1982 - 2 B 172.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

  • BVerwG, 12.10.1972 - VI B 12.72

    Voraussetzungen einer Abweichung - Erkundigungspflichten der Beamten bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 2 A 11642/91
  • VG Augsburg, 17.07.2008 - Au 7 K 08.17

    Rücknahme eines rechtswidrigen Beihilfebescheids gegenüber Versorgungsempfänger

  • VG Oldenburg, 11.09.2002 - 6 A 2829/00

    Dienstbezüge; Familienzuschlag; geringfügige Überzahlung; grobe Fahrlässigkeit;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht